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Landkreis BautzenBlaulicht auch Landkreis Görlitz

Falsche Buchhändler unterwegs: Polizei warnt vor Faksimiles

Seit Mitte August melden sich in den Landkreisen Bautzen und Görlitz wieder vermeintliche Büchersammler. In mindestens drei Fällen täuschten sie Interesse an den Lexika ihrer Opfer vor. Die Polizei erklärt, wie die Masche funktioniert – und was am Telefon zu tun ist.

Falsche Buchhändler unterwegs: Polizei warnt vor Faksimiles
Symbolbild. Foto: misterfarmer/Pixabay

Nicht die Bücher sind das Ziel, sondern das Geld

Die Anrufer geben sich als Buchhändler, Gutachter oder Vertreter von Handelsunternehmen aus. Nach Angaben der Polizei gehen sie gezielt vor: Ihnen liegen offenbar Adresslisten tatsächlicher Sammlerinnen und Sammler vor, was ihnen von Anfang an einen Vertrauensvorsprung verschafft.

Im Gespräch täuschen sie Interesse an der vorhandenen Sammlung vor. Es gebe einen Käufer, der eine große Summe zahle – die Sammlung müsse dafür allerdings erst vervollständigt werden. An dieser Stelle kommen die Faksimiles ins Spiel: aufwendig gestaltete, originalgetreue Nachbildungen historischer Dokumente, Lexika oder Bibeln, die für fünfstellige Summen verkauft werden.

Es folgen Vor-Ort-Termine in der Wohnung der Betroffenen. Dort werden die Sammlungen begutachtet und die Nachbildungen verkauft, nach Darstellung der Polizei unter erheblichem Druck. Selbst zu überteuerten Kreditverträgen würden die Opfer gedrängt. Zum Kaufpreis kommen häufig Servicegebühren für eine angebliche Registrierung und Vermittlung in Verkaufsdatenbanken. Verkauft wird am Ende nichts.

Was die Polizei rät

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Wer einen solchen Anruf bekommt, soll keinen Termin vereinbaren, sondern deutlich sagen, dass kein Interesse besteht, und auflegen. Steht ein Vertreter unangemeldet vor der Tür, soll er nicht in die Wohnung gelassen werden; in diesem Fall rät die Polizei, sie zu rufen.

Wer bereits unterschrieben hat, kann den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Die Polizei weist auf einen Kniff der Händler hin: Werden die Bücher durch Gravuren oder individuelle Applikationen als kundenspezifische Anfertigung verkauft, soll damit das Widerrufsrecht ausgehebelt werden. Ob ein Vertrag wegen Wuchers angefochten werden kann, lässt sich unabhängig prüfen lassen. Giro-Karte und PIN gehören unter keinen Umständen in die Hände eines Vertreters.

Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Vergangene Woche im Kino: dieselben Maschen auf der Bühne

Wie solche Betrugsversuche ablaufen, hat die Polizeidirektion Görlitz am 2. September rund 80 Gästen im Görlitzer Filmpalast vorgeführt. Zum zweiten Präventionskino hatten die Polizei, die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, die Verbraucherzentrale und der Kreisseniorenrat eingeladen.

Neben Filmen zu falschen Polizisten, Anlagebetrug und Online-Banking stand ein Theaterstück auf dem Programm, in dem Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Organisationen selbst die Rollen übernahmen. Erst durch Hinweise aus dem Publikum kam im Stück die Beschreibung zustande, die zur Festnahme führte. „Die Täter werden immer kreativer, wir aber auch“, sagt Polizeihauptkommissar André Berthold vom Fachdienst Prävention, von dem die Idee stammt.

Red./Presseinformation

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Foto: misterfarmer/Pixabay (Aufmacher).
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