Dresden und Umland › Blaulicht
Separatisten-Prozess in Dresden dauert bis mindestens Juni 2027
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hat 45 weitere Verhandlungstermine bekanntgegeben. Sie reichen vom 14. Dezember bis zum 25. Juni 2027 – damit ist das Verfahren auf mehr als anderthalb Jahre angelegt.
Termine bis in den Sommer 2027
Die neuen Sitzungstage beginnen am Montag, dem 14. Dezember, und reichen bis Freitag, den 25. Juni 2027. Verhandelt wird jeweils ab 9.30 Uhr, meist an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche. Begonnen hatte die Hauptverhandlung am 23. Januar 2026 im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts am Hammerweg.
Für das Verfahren gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen: Alle Zuhörer müssen sich ausweisen, die Ausweise werden am Eingang kopiert und nach dem Sitzungstag vernichtet. Wer das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, wird nicht eingelassen.
Acht Angeklagte seit November 2024 in Haft
Die Bundesanwaltschaft hatte im August 2025 Anklage gegen acht deutsche Staatsangehörige erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben; gegen Jörg S. lautet der Vorwurf auf Rädelsführerschaft. Alle acht sind zudem wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt.
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Gegen Kurt H. kommen versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und ein Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu. Bei seiner Festnahme soll er nach Darstellung der Anklage ein geladenes und entsichertes Gewehr auf einen Polizisten gerichtet haben; der Beamte gab Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab und traf ihn im Gesichts- und Schulterbereich. Alle Angeklagten sitzen seit dem 5. November 2024 in Untersuchungshaft.
Was die Anklage der Gruppe vorwirft
Nach den Ermittlungen des Generalbundesanwalts entstand die Vereinigung Anfang Februar 2020 und umfasste zuletzt etwa zwanzig Personen. Ihre Mitglieder sollen davon überzeugt gewesen sein, dass Deutschland vor dem Zusammenbruch stehe, und sich auf einen zeitlich unbestimmten „Tag X“ vorbereitet haben.
An diesem Tag wollten sie nach Darstellung der Anklage mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten. Dazu absolvierten sie wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung – geübt wurden Häuserkampf, der Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge. Beschafft wurden unter anderem scharfe Munition, Messer, Macheten, Tarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, ballistische Schutzwesten und Funkgeräte.
Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder und Unterstützer, die nicht in Haft sitzen, dauern nach Angaben der Bundesanwaltschaft an. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Red./Presseinformation
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Foto: Z thomas, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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