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Anklage nach Anlagebetrug zum Nachteil Hörgeschädigter
Ein 45-Jähriger soll über zwei Jahre hinweg ein Anlagemodell beworben haben, das sich gezielt an hörgeschädigte Menschen richtete. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihm Betrug in 76 Fällen vor. Er bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 45 Jahre alten Deutschen liegt Betrug in 76 Fällen zur Last. Ob es zum Prozess kommt, steht noch nicht fest: Das Landgericht muss erst über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht.
Renditeversprechen von bis zu 400 Prozent im Monat
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft vermarktete der Beschuldigte zwischen Januar 2024 und Anfang 2026 über das Internet ein angeblich selbst entwickeltes Anlagemodell. Er bot es in verschiedenen Paketen an und warb mit Renditen von bis zu 400 Prozent pro Monat. Angesprochen waren gezielt hörgeschädigte Menschen – der Beschuldigte ist selbst hörgeschädigt und beschrieb sein Modell als eines von und für Hörgeschädigte.
Eine Vielzahl von Anlegern zahlte daraufhin Geld auf seine Konten ein. Die Anklage wirft ihm vor, die Sicherheit der Anlage und die geplanten gewinnbringenden Investitionen wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben. Tatsächlich soll er die eingenommenen Gelder von mehr als 800.000 Euro nicht wie zugesagt angelegt, sondern zum Teil für seinen Lebensunterhalt verwendet haben. Rund 140.000 Euro flossen direkt wieder an andere Anleger zurück.
Der Beschuldigte wurde am 13. April dieses Jahres aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und bestreitet die Tatvorwürfe. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Red./Presseinformation
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