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SpreetalVerkehr auch Hoyerswerda

Sanierung der B 97: später Sperrung für fünf bis zehn Jahre

Die B 97 und die S 130 zwischen Spreetal und Hoyerswerda verlaufen über den einstigen Tagebau Brigitta und stehen auf instabilem Kippenboden. Bevor saniert wird, legt die LMBV ein Testfeld bei Burgneudorf an. Die eigentliche Sanierung soll frühestens Anfang der 2030er Jahre beginnen – und die Strecke dann für fünf bis zehn Jahre sperren.

Sanierung der B 97: später Sperrung für fünf bis zehn Jahre
Symbolbild. Foto: manfredrichter/Pixabay

Warum die Straße saniert werden muss

Der mehrere Kilometer lange Abschnitt verläuft über den einstigen Tagebau Brigitta. Die Kippenböden dort sind instabil, die Strecke gilt deshalb als geotechnisch gefährdet. Zuständig für die Sanierung ist die LMBV als Bergbausanierer.

Das Testfeld bei Burgneudorf

Nördlich der S 130, zwischen dem Abzweig der B 97 und Burgneudorf, entsteht auf 2,7 Hektar ein Testfeld – etwa die Fläche von knapp vier Fußballfeldern. Die Baustelle wird derzeit eingerichtet, am 1. Oktober sollen die Holzungsarbeiten beginnen.

Erprobt wird die Rütteldruckverdichtung. Die Technik ist im Lausitzer Revier eingeführt, aber der Untergrund ist nirgendwo gleich. Getestet wird deshalb, in welchen Abständen die Rüttellanze in den Boden getrieben werden muss – drei Meter, vier Meter oder 4,5 Meter. Davon hängen die Kosten ab, die Dauer der Sanierung und damit am Ende auch, wie lange die Straße gesperrt sein wird.

„Der tatsächliche Einsatz der Rütteldruckverdichtung im Testfeld wird nur wenige Monate dauern“, sagt Steffen Kowalick, Projektleiter bei der LMBV. Für das Testfeld selbst sind keine Straßensperrungen geplant. Bis Anfang des dritten Quartals 2027 soll die Fläche wieder zurückgebaut und gesichert sein.

Die Sperrung kommt später – und dauert

Die Ergebnisse fließen in die Sanierungsplanung ein. Mit dem Beginn der Gesamtmaßnahme rechnet die LMBV derzeit frühestens Anfang der 2030er Jahre. Verbunden ist sie nach Angaben des Unternehmens mit einer Sperrung der B 97 und der S 130 für fünf bis zehn Jahre.

Red./Presseinformation

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