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Bis 25.000 Euro für den Abbau von Barrieren im Kreis Bautzen

Wer ein öffentlich zugängliches Gebäude betreibt, kann beim Landratsamt Fördermittel beantragen, um Stufen, Schwellen oder enge Türen zu beseitigen. Bis zu 100 Prozent der Kosten sind möglich, höchstens 25.000 Euro je Projekt. Die Frist läuft bis zum 30. November.

Bis 25.000 Euro für den Abbau von Barrieren im Kreis Bautzen
Das Landratsamt Bautzen an der Bahnhofstraße. Online-Termine sind derzeit nicht buchbar. Foto: Dr. Bernd Gross, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Wer beantragen kann

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Inhaber öffentlich zugänglicher Einrichtungen, außerdem Mieter und Pächter solcher Gebäude. Ausdrücklich genannt werden auch Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte mit ambulanten Praxen.

Gefördert wird der Abbau von Barrieren, vor allem im Kultur- und Freizeitbereich, in Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Einen Schwerpunkt legt der Landkreis auf die Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.

Wie viel Geld es gibt

Die zuwendungsfähigen Ausgaben können zu bis zu 100 Prozent gefördert werden. Je Einzelprojekt liegt die Obergrenze bei 25.000 Euro.

Bis wann und wohin

Anträge nimmt das Sozialamt des Landratsamtes Bautzen bis zum 30. November 2026 entgegen. Eingereicht wird über ein Online-Formular auf der Seite des Landkreises; Auskunft gibt das Landratsamt unter 03591 5251-0.

Red./Presseinformation

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Foto: Dr. Bernd Gross, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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