Hoyerswerda weist Darstellung zur Moschee im Treff-8 zurück
Die Stadt hat der Eigentümerin nach eigenen Angaben nie vorgeschlagen, was ins Center einziehen soll. Der Bebauungsplan erlaubt kirchliche Einrichtungen, schreibt aber keine vor – und ist noch nicht in Kraft.
Die Stadt Hoyerswerda hat eine Darstellung zurückgewiesen, die über ein Video der Lausitzwelle in sozialen Medien verbreitet wurde. Darin erklärt das Centermanagement des Treff-8-Centers, die Idee einer Moschee im Center komme von der Stadt. Das treffe nicht zu, teilt die Stadtverwaltung mit: Sie habe der Eigentümerin zu keinem Zeitpunkt Vorschläge gemacht, welche Einrichtungen sie ansiedeln soll.
Woher die Idee kommt
Hintergrund ist, dass der Entwurf des neuen Bebauungsplans im Center auch Einrichtungen für kirchliche Zwecke erlaubt. Die Idee, daraus eine Moschee zu machen, stammt nach Angaben der Stadt von der Eigentümerseite. Laut hoyte24.de prüft deren Vertreter, ob sich der frühere Sparkassenbereich zur Moschee umwidmen lässt.
Was der Plan festlegt
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Qualifizierung Treff-8-Center“ soll das Center als Nahversorgungszentrum für die umliegenden Wohngebiete sichern. Erlaubt sind vor allem Geschäfte und Dienstleistungen, dazu Einrichtungen für Verwaltung, Kultur, Soziales, Sport, Gesundheit und kirchliche Zwecke. Diese letzte Gruppe sei eine in Bebauungsplänen übliche Aufzählung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs und stehe so in der Baunutzungsverordnung des Bundes.
Erlaubt heiße nicht vorgeschrieben, betont die Stadt. Welche Möglichkeit genutzt wird, lege der Plan nicht fest; er verpflichte niemanden, eine bestimmte Einrichtung zu schaffen. Was in die Räume einzieht, entscheide die Eigentümerin im Rahmen des Erlaubten. Ein konkretes Vorhaben werde vor der Umsetzung geprüft.
Noch nicht in Kraft
Der Bebauungsplan gilt bisher nicht. Der Stadtrat hat am 27. Oktober zunächst den Entwurf gebilligt. Dieser wird nun öffentlich ausgelegt, alle Bürger können dazu Stellung nehmen. Erst danach entscheidet der Stadtrat endgültig. Termine und Unterlagen zur Auslegung kommen ins Amtsblatt und auf hoyerswerda.de.
Red./Presseinformation
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Foto: Aagnverglaser, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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