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Görlitz › Kultur auch Zittau

Kreistag begrenzt den Zuschuss für das Theater auf 4,5 Millionen

Der Sonderkreistag des Landkreises Görlitz hat die Zukunftskonzeption für das Gerhart-Hauptmann-Theater mehrheitlich beschlossen. Beide Standorte und alle vier Sparten bleiben – dafür muss das Haus selbst mehr erwirtschaften.

Kreistag begrenzt den Zuschuss für das Theater auf 4,5 Millionen
Der Görlitzer Standort des Gerhart-Hauptmann-Theaters am Demianiplatz. Foto: LutzBruno, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat in seiner Sondersitzung am Dienstag mehrheitlich den Grundsatzbeschluss zur Zukunftskonzeption für die Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH gefasst. Der Landkreis bekennt sich damit zum dauerhaften Erhalt des Theaters mit den Produktionsstandorten Görlitz und Zittau und den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Konzert.

Ab 2029 ein fester Finanzierungsrahmen

Beschlossen wurde die Handlungsoption A, „Begrenzung des Landkreiszuschusses und strukturelle Konsolidierung“. Vom Haushaltsjahr 2029 an ist die finanzielle Beteiligung des Landkreises auf 4,5 Millionen Euro jährlich begrenzt; ab 2030 steigt dieser Betrag um drei Prozent pro Jahr. Verbleibende Defizite in den Jahren 2027 und 2028 sollen über Liquiditätsdarlehen der Gesellschafter nach ihren Anteilen ausgeglichen werden.

Kostensteigerungen über diesen Rahmen hinaus muss das Theater selbst auffangen – durch strukturelle Anpassungen, Effizienzsteigerungen, zusätzliche eigene Erträge, eine höhere Beteiligung anderer Finanzierungspartner oder einen geringeren Leistungsumfang.

Haustarifvertrag oder kleineres Orchester

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Der Beschluss verbindet die Obergrenze mit konkreten Auflagen. Die Geschäftsleitung soll per Gesellschafterbeschluss verpflichtet werden, eine Eigenwirtschaftsquote von 15 Prozent zu erreichen. Vorgesehen ist außerdem die Einführung eines Haustarifvertrages oder eine Anpassung der Orchesterstruktur. Wird das Orchester verkleinert, soll die Mindestgröße eines Klangkörpers der Kategorie C erhalten bleiben. Zugleich ist eine Reduzierung des Musiktheaterensembles bei entsprechendem Angebotsabbau vorgesehen.

Weiter geprüft werden soll die Bildung eines gemeinsamen Kulturraumorchesters und einer kulturraumweiten Theaterstruktur. Voraussetzung dafür wäre eine höhere Finanzierung durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien – zusätzliche Lasten oberhalb der beschlossenen Zuschussgrenze darf das für den Landkreis nicht bedeuten.

„Nicht über das Ob, sondern über das Wie“

„Heute wurde nicht über das Ob, sondern über das Wie der Zukunft unseres Theaters entschieden“, sagte Landrat Dr. Stephan Meyer nach der Sitzung. Der Kreistag habe ein klares Bekenntnis zum Theater, zu seinen vier Sparten an beiden Standorten und zu seiner Bedeutung für die Region abgegeben.

Das Interesse war groß: Die Besuchertribünen waren gut besetzt, zahlreiche Menschen verfolgten die Debatte im Livestream. Als nächstes sollen die Vorgaben konkretisiert, belastbare Maßnahmen- und Finanzierungspläne entwickelt und die Abstimmungen mit den Mitgesellschaftern vorangebracht werden.

Red./Presseinformation

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Foto: LutzBruno, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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