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Regionalbudget: Wo Vereine in Bautzen und Görlitz Geld bekommen
Bis zu 20.000 Euro darf ein Vorhaben kosten, bis zu 80 Prozent davon zahlt das Land: Neun LEADER-Aktionsgruppen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz bewirtschaften im nächsten Jahr wieder eigene Regionalbudgets. Zusammen geht es um rund 1,55 Millionen Euro. Auf Nachfrage hat das Infrastrukturministerium uns gesagt, wann sich Vereine bewerben können – und bei wem.
Bis zu 20.000 Euro je Vorhaben – so funktioniert das Regionalbudget
Das Regionalbudget ergänzt seit 2019 die LEADER-Förderung und folgt einem einfachen System: Die anerkannten LEADER-Aktionsgruppen bewerben sich je nach Einwohnerzahl auf ein Budget von 150.000 oder 200.000 Euro und bewirtschaften es anschließend selbst. Über eigene thematische Aufrufe entscheiden sie, was in ihrer Region gefördert wird.
Gefördert werden Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro, der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent. Zehn Prozent trägt die Aktionsgruppe selbst als Eigenanteil. Das Geld stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von Bund und Ländern.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar hat den 9. Aufruf am 1. September gestartet. Sachsenweit stehen erneut bis zu 5,4 Millionen Euro für die 30 Aktionsgruppen bereit. In den ersten sieben Aufrufen seit 2019 sind so rund 3.800 Kleinprojekte entstanden – vom Spielplatz über Vereinsausstattung bis zu Begegnungsorten.
Neun Aktionsgruppen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz
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Auf unsere Anfrage hat das Ministerium die Aktionsgruppen für die Förderperiode 2023 bis 2027 aufgelistet. Zwei von ihnen – Lausitzer Seenland und Zentrale Oberlausitz – reichen über die Kreisgrenze und tauchen in beiden Landkreisen auf. Zusammen kommen die neun Gruppen auf rund 1,55 Millionen Euro; das ist gut ein Viertel der sachsenweiten Summe.
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Mediadaten anfordernBautzener Oberland: 150.000 Euro. Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland, Bautzener Straße 50, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Telefon 03592 5426910, regionalmanagement@bautzeneroberland.de
Dresdner Heidebogen: 200.000 Euro. Dresdner Heidebogen e. V., Am Markt 20, 01936 Königsbrück, Telefon 035795 285922, info@heidebogen.eu
Lausitzer Seenland: 200.000 Euro, in beiden Landkreisen. Verein für ländliche Entwicklung im Lausitzer Seenland, Altes Rathaus, Markt 1, 02977 Hoyerswerda, Telefon 03571 456500, lag.lausitzerseenland@hoyerswerda-stadt.de
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft: 200.000 Euro. Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Gutsstraße 4c, 02699 Königswartha, Telefon 035931 16560, regional@ohtl.de
Westlausitz: 150.000 Euro. Westlausitz e. V., Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, Telefon 035954 51980; das Regionalmanagement sitzt in Radeberg, Telefon 03528 41961039, regionalmanagement@region-westlausitz.de
Zentrale Oberlausitz: 150.000 Euro, in beiden Landkreisen. Ländliche Entwicklung Zentrale Oberlausitz, Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach, Telefon 03585 2198580, info@zentrale-oberlausitz.de
Kottmar: 150.000 Euro. Verein zur ländlichen Entwicklung in der Region Kottmar, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, Telefon 035873 34936, rm-kottmar@steg.de
Naturpark Zittauer Gebirge: 150.000 Euro. Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge, Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, Telefon 03583 7972963, info@rnzg.de
Östliche Oberlausitz: 200.000 Euro. Lokale Aktionsgruppe Östliche Oberlausitz, Görlitzer Straße 25, 02923 Kodersdorf OT Särichen, Telefon 035825 643998, regional@oestliche-oberlausitz.de
Bewerben können sich Vereine ab November
Der 1. Oktober, den die Mitteilung des Ministeriums nennt, ist eine reine Behördenfrist: Bis dahin beantragen die Aktionsgruppen das Geld für das Folgejahr gesammelt bei den Landkreisen. Für Vereine, Kommunen und Unternehmen beginnt die eigentliche Bewerbungsphase erst danach.
„Direkt im Anschluss, also im Zeitraum von November bis Januar, veröffentlichen die Aktionsgruppen ihre eigenen, thematischen Aufrufe“, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit. „Ab diesem Moment öffnet sich das eigentliche Bewerbungsfenster.“ Weil die Fristen für Kleinprojekte oft schon im Januar oder Februar enden, ist das der entscheidende Zeitraum. Voraussetzung ist, dass die Aktionsgruppe bis dahin die Zusage des Freistaats hat.
Die Regionalmanagements beraten und begleiten Interessierte schon vorher. Allgemeine Informationen zum Programm stehen auf dem Landesportal unter laendlicher-raum.sachsen.de.
2024 kamen 135 von 519 Kleinprojekten aus diesen neun Regionen
Eine Auswertung nach Landkreisen gibt es nicht. Das Ministerium begründet das damit, dass die Fördergebiete teilweise über Kreisgrenzen hinausreichen – eine belastbare Zahl je Landkreis lasse sich daraus nicht ableiten.
Aus der Auswertung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für 2024 lässt sich aber zusammenrechnen, was in den neun Aktionsgruppen zustande kam, die ganz oder teilweise in beiden Landkreisen liegen: 135 von sachsenweit 519 Kleinprojekten. Am meisten realisierte die Östliche Oberlausitz mit 23 Vorhaben, es folgen Dresdner Heidebogen (19) und Bautzener Oberland (18). Am unteren Ende stehen Kottmar und Naturpark Zittauer Gebirge mit je zehn. Der sächsische Durchschnitt lag bei 17 Kleinprojekten je Aktionsgruppe.
Red.
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Foto: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) (Aufmacher).
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