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Niesky › Verkehr auch Cunewalde · Rathaus

Niesky und Cunewalde erklären, wer im Winter räumen muss

Niesky hat seine Räum- und Streupläne überarbeitet, Cunewalde hat sein Merkblatt zum Winterdienst veröffentlicht. Beide Gemeinden erinnern Anlieger an ihre Pflichten auf Gehwegen.

Niesky und Cunewalde erklären, wer im Winter räumen muss
Symbolbild: Ein Traktor mit Schneepflug räumt eine verschneite Straße. Foto: ReinhardThrainer/Pixabay

Zwei Gemeinden in der Oberlausitz bereiten ihre Einwohner auf den Winter vor. Die Große Kreisstadt Niesky hat die Räum- und Streupläne für den Winterdienst 2026/2027 überarbeitet. Die Gemeinde Cunewalde hat ihr Merkblatt zur Räum- und Streupflicht veröffentlicht.

Drei Dringlichkeitsstufen im Winterdienst in Niesky

In Niesky richtet sich die Reihenfolge nach den Plänen. Vorrang haben verkehrswichtige und gefährliche Stellen wie Steigungen und Gefälle, Bahnübergänge und Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwehren. In Stufe 1 werden nur verkehrswichtige und sicherungspflichtige Straßen geräumt und gestreut, und zwar bis 6 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall kommen in Stufe 2 weitere Straßen im Stadtgebiet hinzu, in den Ortsteilen bleibt es bei Stufe 1. Erst bei außergewöhnlich starkem Schneefall räumt die Stadt in Stufe 3 auch in den Ortsteilen weitere Straßen.

Die Pläne für Niesky und Ödernitz, Kosel und Stannewisch sowie See liegen im Bauhof an der Holzhausstraße 3 aus, montags bis donnerstags von 7 bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 11 Uhr. Sie stehen auch auf niesky.de zum Herunterladen bereit. Anlieger müssen Gehwege werktags von 6 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr räumen und bei Glätte streuen. Fehlt ein Gehweg, gilt eine Breite von 1,50 Metern am Fahrbahnrand. Einläufe, Hydranten und Schieber sollen frei bleiben.

Was Anlieger in Cunewalde im Winter beachten müssen

In Cunewalde räumt die Gemeinde die öffentlichen Straßen in der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit und zusätzlich die Haltestellen. Grundstückseigentümer sind für Gehwege und Randstreifen bis 1,5 Meter Breite, untergeordnete Wege, straßenbegleitende Parkplätze und Mülltonnenplätze zuständig. Anlieger untergeordneter Straßen der Stufen II und III sollen selbst vorsorgen. Der Winterdienst fährt einen festen Tourenplan, der auf Anruf nicht geändert wird.

Wer Straßen oder Wendestellen zuparkt, bekommt keinen Winterdienst. Ohne 3,5 Meter freie Breite dürfen die Räumfahrzeuge nicht hinein. Auf dem Radweg auf der früheren Bahntrasse gibt es keinen Winterdienst. Bei viel Schnee bittet Bürgermeister Thomas Martolock, Autos auf den vorrangig geräumten Auffangparkplätzen abzustellen: im Gewerbegebiet Obercunewalde am Bahnhofsgelände, am Schützenplatz Mittelcunewalde, am früheren Werk I Obercunewalde, am Parkplatz Zieglertal an der früheren Post und an der Gartenstraße 2. Das Merkblatt steht auf cunewalde.de.

Red./Presseinformation

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Foto: ReinhardThrainer/Pixabay (Aufmacher).
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