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Landkreis Bautzen › Verkehr auch Landkreis Görlitz

Feiertagsfahrverbot für Lkw gilt am 31. Oktober bis 22 Uhr

Am Reformationstag dürfen Lastwagen über 7,5 Tonnen in Sachsen nicht gewerblich unterwegs sein – und zwar auf allen Straßen, nicht nur auf Autobahnen. Verstöße kosten 120 Euro, die Spedition zahlt 570 Euro.

Feiertagsfahrverbot für Lkw gilt am 31. Oktober bis 22 Uhr
So sieht eine gebildete Rettungsgasse aus. Symbolbild, aufgenommen auf der A 6 bei Mannheim. Foto: Hubert Berberich (HubiB), CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Termin
Wann
Samstag, 31. Oktober 2026
Bis
Samstag, 31. Oktober 2026
Veranstaltungsort
Sachsen
In den Kalender eintragen Alle Termine im Landkreis Bautzen →

Am Samstag, 31. Oktober, gilt in Sachsen und einigen weiteren Bundesländern von 0 bis 22 Uhr ein Feiertagsfahrverbot. Die Einschränkung betrifft nicht nur die Autobahnen, sondern grundsätzlich alle öffentlichen Straßen, teilt die Polizeidirektion Görlitz mit.

Wer nicht fahren darf

Betroffen sind Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhänger, wenn sie entgeltlich Güter befördern – einschließlich der dazugehörigen Leerfahrten. Wer trotzdem fahren will, braucht in der Regel eine Ausnahmegenehmigung.

Einige Bundesländer erlauben per Ausnahmegenehmigung, an den Reformationstagen bestimmte Autobahnstrecken zu nutzen, allerdings nur für Fahrten von oder nach Berlin. In Sachsen betrifft das die A 4, die A 13, die A 14, die A 17, die A 38 und die A 72.

120 Euro für den Fahrer, 570 für die Spedition

Verstöße können teuer werden: Für den Fahrer werden 120 Euro Bußgeld fällig, auf die auftraggebende Spedition kommen 570 Euro zu.

Red./Presseinformation

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Foto: Hubert Berberich (HubiB), CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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