Boxberg beginnt mit der Gewässerunterhaltung
Abflusshindernisse werden beseitigt, Böschungen gemäht und Ufer gepflegt. Grundstückseigentümer müssen die Arbeiten dulden, auch das Betreten ihrer Flächen.
In der Gemeinde Boxberg/O.L. hat die Gewässerunterhaltung begonnen. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Sächsische Wassergesetz.
Zu den Arbeiten gehören die Beseitigung von Abflusshindernissen und Ablagerungen, der Rückschnitt von Uferbewuchs, die Mahd der Böschungen sowie die Pflege von Ufern und Gewässerrandstreifen. Ziel ist ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss, zugleich sollen die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer und der Naturhaushalt berücksichtigt werden.
Gearbeitet wird abschnittsweise, das kann sich je nach örtlichen Gegebenheiten über einen längeren Zeitraum ziehen.
Anlieger müssen die Arbeiten dulden
Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger müssen die Maßnahmen dulden. Dazu kann auch gehören, dass Grundstücke betreten und vorübergehend genutzt werden. Die Duldungspflichten ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Sächsischen Wassergesetz.
Die Gemeinde bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen. Flurschäden sollen vermieden werden, was je nach Witterung nicht immer gelingt. Sollte etwas kaputtgehen, werde es nach Abschluss der Arbeiten beseitigt, teilt Bauhofleiter Sandro Klose mit.
Red./Presseinformation
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