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Landtag beschließt Jagdgesetz: Wolf darf bejagt werden
Einen Tag nach der Ankündigung ist es beschlossen: Der Sächsische Landtag hat das geänderte Jagdgesetz verabschiedet. Damit wird ein aktives Bestandsmanagement beim Wolf möglich – und der Schadensausgleich für Weidetierhalter hängt nicht mehr am Haushalt.
Was das Gesetz ändert
Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Damit überführt Sachsen die Möglichkeiten, die das geänderte Bundesjagdgesetz seit dem 2. April 2026 eröffnet, in Landesrecht.
Konkret gehen Zuständigkeiten im Wolfsmanagement auf die oberste und die obere Jagdbehörde über, darunter die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Neue Verordnungsermächtigungen erlauben Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen.
Schadensausgleich ohne Haushaltsvorbehalt
Der Ausgleich für Schäden durch Wölfe wird künftig im Jagdrecht verankert. Durch einen im Verfahren beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW entfällt dabei der bisherige Haushaltsvorbehalt. Weidetierhalter bekommen damit eine Absicherung, die nicht von Haushaltsschwankungen abhängt.
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„Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden“, sagte Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch im Landtag. Das Gesetz sei ein „starkes Signal an die Weidetierhalter“.
Herdenschutz bleibt
Als Nächstes soll die Sächsische Jagdverordnung angepasst und der landesweite Managementplan in Kraft gesetzt werden. An dessen Erarbeitung sind nach Ministeriumsangaben Verbände der Jägerinnen und Jäger, der Weidetierhalter und Flächenbewirtschafter sowie des Naturschutzes beteiligt.
Der Herdenschutz bleibe „eine unverzichtbare Säule“, heißt es aus dem Ministerium. Das jagdliche Bestandsmanagement soll die Schäden spürbar verringern und den Aufwand für die Tierhalter langfristig senken.
Vorausgegangen war eine mehrstufige Rechtsentwicklung: die Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention und die Überführung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie im Oktober 2025. Deutschland hat 2025 gegenüber der EU den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen und der atlantischen Region gemeldet.
Red./Presseinformation
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