Landkreis Bautzen › Verkehr auch Landkreis Görlitz
Fünf Straßenprojekte im Kreis Bautzen – im Kreis Görlitz keines
26 Millionen Euro aus dem Sachsenfonds gehen in sächsische Staatsstraßen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat am Mittwoch 27 Bauvorhaben in acht Landkreisen bestätigt. Fünf davon liegen im Landkreis Bautzen. Der Landkreis Görlitz ist nicht dabei.
Das steht für den Landkreis Bautzen auf der Liste
Die Anlage zur Mitteilung des Infrastrukturministeriums führt jedes der 27 Vorhaben mit Straßennummer und Landkreis auf. Fünf Zeilen tragen das Kürzel für den Landkreis Bautzen:
Wie viel Geld auf das einzelne Vorhaben entfällt, geht aus der Liste nicht hervor. Genannt wird nur die Gesamtsumme.
Görlitz gehört nicht zu den acht Landkreisen
Bedacht werden die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (sechs Vorhaben), Bautzen und Nordsachsen (je fünf), Mittelsachsen (vier), Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und Landkreis Leipzig (je zwei) sowie der Landkreis Zwickau (eines).
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Der Landkreis Görlitz taucht in der Aufstellung nicht auf. Eine Begründung dafür nennt die Mitteilung nicht.
28 Kilometer Fahrbahn und mehrere Brücken
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Mediadaten anfordernDer Schwerpunkt des Programms liegt auf Fahrbahnerneuerungen: Rund 28 Kilometer Staatsstraße werden nach Angaben des Ministeriums instandgesetzt. Dazu kommen größere Ingenieurbauwerke – etwa Ersatzneubauten von Brücken über die Gottleuba bei Hartmannsbach und über die Flöha bei Olbernhau, Stützwände in Dürrröhrsdorf-Dittersbach und bei Schlottwitz sowie Felssicherungen im Kirnitzschtal. Drei Vorhaben betreffen unmittelbar die Verkehrssicherheit an Knotenpunkten.
Woher das Geld kommt und wonach ausgewählt wurde
Die 26 Millionen Euro stammen aus dem Sachsenfonds, dem sächsischen Anteil am Sondervermögen des Bundes. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat die Verwendung am Mittwoch, 2. September, bestätigt.
Grundlage der Auswahl sind die Ausbau- und Erhaltungsstrategie des Freistaates und das daraus abgeleitete mittelfristige Erhaltungsprogramm Staatsstraßen 2024 bis 2027. Maßgeblich waren nach Angaben des Ministeriums der bauliche Zustand, die Verkehrssicherheit und die Umsetzungsreife – also die Frage, ob ein Vorhaben kurzfristig gebaut werden kann. Der größte Teil des Geldes soll deshalb 2026 und 2027 abfließen. Verfällt es nicht: Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung, und wenn ein Vorhaben nicht wie geplant umsetzbar ist, rückt ein Ersatzvorhaben von einer hinterlegten Liste nach.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar sagt dazu: „Eine Staatsstraße, die in Ordnung ist, ist im Alltag weit mehr als nur Asphalt. Damit sind Arbeitsweg, Schulweg, Rettungsweg oder Wirtschaftsweg auch deutlich sicherer.“
Red./Presseinformation
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