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OppachVerkehr

Oppach bekommt Baurecht für die Löbauer Straße

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Löbauer Straße in Oppach genehmigt. Auf einem Kilometer wird die Ortsdurchfahrt erneuert und auf sieben Meter verbreitert. Sie bekommt erstmals einen Gehweg, dazu Schutzstreifen für Radfahrer – und die Rätzbäckerkurve wird entschärft.

Oppach bekommt Baurecht für die Löbauer Straße
Baustelle Symbolbild; Foto: Mario De Mattia, www.pixelio.de

Ein Kilometer zwischen B 96 und Ortsausgang

Der genehmigte Abschnitt der S 152 liegt in der Ortslage Oppach zwischen der B 96 im Süden und dem Ortsausgang Richtung Beiersdorf im Norden. Er ist rund einen Kilometer lang. Antragsteller und künftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Die Fahrbahn wird erneuert und auf sieben Meter verbreitert. Damit sollen sich Fahrzeuge künftig sicher begegnen können – die geringe Breite und die engen Kurven haben nach Angaben der Landesdirektion bereits zu mehreren Unfällen geführt.

Erstmals ein Gehweg

Für die Anwohner ist das die wichtigste Änderung: Die Straße erhält erstmals einen Gehweg. Dazu kommen Schutzstreifen für Radfahrer. Alle Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut, außerdem wird eine neue Regenwasserkanalisation verlegt.

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Die Rätzbäckerkurve, bislang eine Gefahrenstelle, wird durch einen größeren Radius entschärft.

Bäume fallen, dafür kommt eine Streuobstwiese

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Ohne Eingriffe geht es nicht: Ein Teil der Straßenbäume muss gefällt werden. Als Ausgleich sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Entlang der Löbauer Straße werden neue Bäume gepflanzt, am nordwestlichen Ortsrand entsteht eine 900 Quadratmeter große Streuobstwiese.

Der „Alte Graben“, der an der Straße entlangfließt, wird renaturiert. Das und ein neues Retentionsbecken nördlich des Mittelweges sollen zugleich die Hochwassergefahr für die Anwohner verringern.

Wo die Unterlagen ausliegen

Die genehmigten Planunterlagen werden in der Gemeindeverwaltung Oppach ausgelegt; die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss erscheint außerdem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen und im UVP-Portal.

Wann gebaut wird und was der Ausbau kostet, teilt die Landesdirektion nicht mit. Der Beschluss schafft zunächst das Baurecht.

Red./Presseinformation

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Foto: Mario De Mattia, www.pixelio.de (Aufmacher).
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