Zittau › Rathaus auch Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, Ostritz, Oybin, Seifhennersdorf
Vereine im Zittauer Gebirge können bis 15. Januar Geld beantragen
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge verteilt 2027 insgesamt 150.000 Euro an Kleinprojekte von Vereinen. Pro Vorhaben gibt es zwischen 2.000 und 16.000 Euro, die Anträge laufen bis zum 15. Januar.
Vereine im Zittauer Gebirge können ab sofort Geld für kleine Projekte beantragen. Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge hat dafür am 26. Oktober ihren neunten Aufruf zum Regionalbudget gestartet. Insgesamt stehen 150.000 Euro bereit. Darauf weist unter anderem die Stadt Seifhennersdorf hin.
Wer im Zittauer Gebirge Geld aus dem Regionalbudget bekommt
Antragsberechtigt sind ausschließlich Vereine. Gefördert werden Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben brutto höchstens 20.000 Euro betragen. Der Zuschuss deckt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens aber 2.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von höchstens 16.000 Euro je Projekt.
Zur LEADER-Region gehören elf Kommunen: Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Jonsdorf, Oybin, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, Ostritz, Seifhennersdorf und Zittau mit ihren Ortsteilen. Allerdings gilt eine Einschränkung: Die Projekte müssen in Orten mit bis zu 5.000 Einwohnern umgesetzt werden. Das Stadtgebiet Zittau und der Ortsteil Pethau sind deshalb von der Förderung ausgenommen.
Was Vereine im Zittauer Gebirge damit umsetzen können
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Der Aufruf nennt eine breite Liste. Dazu gehören die Gestaltung dörflicher Plätze, Wege und Freiflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Räume zur gemeinsamen Nutzung, Co-Working-Spaces sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen. Ebenso förderfähig sind Dorfmoderation, die Umnutzung dörflicher Bausubstanz und digitale Lösungen für die Infrastruktur im ländlichen Raum. Die Stadt Seifhennersdorf nennt außerdem Bildungsprojekte zur Digitalisierung und Vereinsausstattung als Beispiele.
Mit dem Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Wer nach dem Eingang des Antrags startet, tut das bis zum Vertragsabschluss auf eigenes Risiko. Bauliche Vorhaben müssen verfahrensfrei nach der Sächsischen Bauordnung sein. Für Investitionen gelten Bindungsfristen, bei Gebäuden zum Beispiel zwölf Jahre.
Fristen und Beratung beim Regionalmanagement in Olbersdorf
Anträge müssen bis Freitag, 15. Januar 2027, 12 Uhr, beim Regionalmanagement in der Echostraße 2 in Olbersdorf eingehen. Über die Auswahl entscheidet das Gremium am 5. März. Die Projekte müssen schnell umsetzbar sein, denn abgerechnet wird bis zum 12. August 2027. Zudem müssen die Vereine vorfinanzieren, weil das Geld erst nach der Abrechnung fließt.
Das Regionalmanagement berät kostenfrei und empfiehlt, sich frühzeitig zu melden. Aufruf und Unterlagen stehen auf rnzg.de. Parallel läuft seit dem 16. Oktober ein Aufruf für öffentliche Träger wie Kommunen mit einem Budget von 462.265 Euro, Frist ist der 1. Dezember. Für das Bautzener Oberland läuft eine eigene Runde bis zum 25. November.
Red./Presseinformation
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Foto: Kora27, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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