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Landkreis Bautzen › Rathaus

Witschas weist Deutungen zu Kamenz und Radeberg zurück

Der Kreisausschuss hat die Analyse zur stationären Versorgung beraten. Der Landrat stellt klar: Das Gutachten bewertet keine einzelnen Krankenhausstandorte.

Witschas weist Deutungen zu Kamenz und Radeberg zurück
Das Landratsamt an der Bahnhofstraße in Bautzen. Foto: Dr. Bernd Gross, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Kreisausschuss des Landkreises Bautzen hat sich am Dienstag erneut mit der Analyse zur stationären Gesundheitsversorgung befasst. Gutachter Dr. med. Dirk Elmhorst von der Firma MEDIQON stellte sich den Fragen der Ausschussmitglieder und Kreisräte.

Landrat Udo Witschas stellte zu Beginn klar, dass die Analyse keine politische Bewertung einzelner Krankenhausstandorte enthalte. Interpretationen, wonach die Häuser in Kamenz oder Radeberg nach den Ergebnissen nicht mehr gebraucht würden, wies er ausdrücklich zurück. „Wir werden die Realität nicht ändern, wenn wir einen anerkannten Gutachter anzweifeln“, sagte er zu Fragen nach der Aktualität der Daten.

Aufgabe des Gutachtens sei es gewesen, Daten zusammenzutragen, mögliche Versorgungslücken zu finden und abzuschätzen, wie sich veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen auswirken könnten. Eine Strategieberatung für einzelne Standorte oder konkrete Handlungsempfehlungen seien nicht Teil des Auftrags gewesen.

„Das Telefon hat nicht stillgestanden“

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Kamenz‘ Oberbürgermeister Michael Preuß schilderte, dass einzelne Formulierungen der Analyse vor Ort für Irritationen gesorgt hätten – vor allem die zur vergleichsweise geringen Bedeutung des Standortes Kamenz für die Gesamtversorgung. Das Telefon habe bei ihm nicht stillgestanden, nachdem entsprechende Deutungen bekannt geworden seien. Er dankte dem Landrat für die Klarstellung und betonte zugleich: Die Versorgung im westlichen Teil des Landkreises dürfe nicht unter Druck geraten, sie müsse in der Fläche gesichert bleiben.

Was der Gutachter sagt

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Elmhorst betonte, eine solche Analyse könne keine „absoluten Wahrheiten“ liefern; Fragen zur Methodik seien jederzeit berechtigt. Grundlage seien Vergleichsdaten aus anderen Regionen und die von den Kliniken selbst veröffentlichten Daten mit Stand 2024.

Er rechnet mit weniger stationären Patienten und damit weniger Geld für stationäre Leistungen, während ambulante Angebote wichtiger werden. Im Landkreis Bautzen prägen die Schwerpunktversorger in Bautzen und Hoyerswerda die Versorgung; auch das sorbische Siedlungsgebiet werde überwiegend von diesen beiden Standorten abgedeckt. Versorgungslücken seien auf Grundlage der Daten derzeit nicht erkennbar. Auch für die Geburtshilfe lasse sich aus den Fallzahlen keine Unterversorgung ableiten.

Bei sehr kleinen Fallzahlen werde der regulatorische Druck zunehmen, zunächst bei bestimmten onkologischen Eingriffen. Bundesweit könnten mehrere hundert Krankenhäuser von Mindestmengen- und Strukturvorgaben betroffen sein.

Erreichbarkeit als Maßstab

Gefragt wurde auch, was es bedeuten würde, wenn der Landkreis künftig nur noch einen statt zwei Schwerpunktversorger hätte. Elmhorst verwies auf die Erreichbarkeit: Für bestimmte Leistungen seien Fahrzeiten von 30 beziehungsweise 40 Minuten der Planungsmaßstab. Für einzelne Räume, etwa den Korridor zwischen Kamenz und Königsbrück, könnten sich bei weiteren Strukturveränderungen neue Herausforderungen ergeben.

Witschas erinnerte daran, dass die Krankenhausplanung Sache des Freistaates ist. Aus einem geringen Anteil an den Gesamtbehandlungen dürfe keine Aussage über die grundsätzliche Bedeutung eines Standortes abgeleitet werden. Zugleich sei nachvollziehbar, dass ein Sicherstellungszuschlag schwerer zu begründen sei, wenn der Versorgungsanteil gering und andere Häuser gut erreichbar sind.

Die im Kreistag angekündigte Regionalkonferenz soll jetzt vorbereitet werden. Sie ist für Ende November vorgesehen.

Red./Presseinformation

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Foto: Dr. Bernd Gross, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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