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CSD Görlitz: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Der Christopher Street Day Görlitz-Zgorzelec hat vor dem Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag zur Versammlung am 26. September verloren. Über den Streitpunkt „Picknick der Vielfalt“ hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden.

CSD Görlitz: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Der Obermarkt in Görlitz. Archivbild. Foto: ubahnverleih, CC0, via Wikimedia Commons

Die Route war die eigene

Der Verein hatte sich gegen Auflagen gewandt, die der Landkreis Görlitz am 10. September zu der für den 26. September angezeigten Versammlung erlassen hatte – konkret gegen die festgelegte Route des Aufzugs durch die Stadt.

Damit hatte er keinen Erfolg: Die bestätigte Route entsprach nach Angaben des Gerichts genau der eigenen Anmeldung des Veranstalters. Ein Rechtsschutzbedürfnis sah das Gericht deshalb nicht.

Zum „Picknick der Vielfalt“ sagt das Gericht nichts

Der zweite Teil des Antrags zielte auf eine Feststellung: Das an den Aufzug anschließende „Picknick der Vielfalt“ ab 15 Uhr auf dem Obermarkt sei ebenfalls eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts – und keine kommerzielle Veranstaltung ohne den Schutz der Versammlungsfreiheit.

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Auch diesen Antrag lehnte das Gericht ab, allerdings ohne die Frage inhaltlich zu beantworten. Begründung: Streitgegenstand des Eilverfahrens sei allein der Bescheid des Landratsamtes vom 10. September, und der enthalte zum Picknick keine Regelung. Dazu hatte der Landkreis am 16. September einen eigenen Feststellungsbescheid erlassen, in dem er festhielt, es handele sich nicht um eine Versammlung.

Das Gericht merkte an, die Versammlungsbehörde habe die ergänzenden Angaben zu prüfen, die der Veranstalter erst im Gerichtsverfahren gemacht hatte. Das habe die Behörde für den Beginn der kommenden Woche zugesagt.

Gegen den Beschluss (Az. 6 L 750/26) kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Red./Presseinformation

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Foto: ubahnverleih, CC0, via Wikimedia Commons (Aufmacher).
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